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Bilanzierung von Rückkaufsoptionen im Kfz-Handel
Anmerkungen zum
Die Frage nach der bilanzrechtlichen Behandlung von Rück(ver)kaufsoptionen im Kfz-Handel ist Gegenstand des , mit dem die Finanzverwaltung auf das reagiert. Nach langem Zögern hat sich die Finanzverwaltung der wiederholten Rechtsprechung des BFH angeschlossen und erkennt die Bilanzierung von Verbindlichkeiten für Rücknahmeverpflichtungen aufseiten von Kfz-Händlern an. Über die bisher gerichtlich entschiedenen Fälle hinaus hat das BMF zudem die bilanzielle Abbildung aufseiten des Kunden geregelt, bei dem ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut zu aktivieren ist.
Worin besteht die Schwierigkeit bei der bilanzrechtlichen Behandlung von Rück(ver)kaufsoptionen im Kfz-Handel?
Welchen Umstand kritisierte die Finanzverwaltung in den BFH-Entscheidungen?
Warum trat die Finanzverwaltung schlussendlich doch der Rechtsprechung des BFH bei?
I. Buy-Back-Verpflichtungen im Streit
[i]Hoffmann, Verkauf mit Rückkaufsverpflichtung, StuB 2011 S. 889 NWB RAAAD-97196 Hoffmann, Sale and buy back im Kfz-Handel, StuB 2011 S. 161 NWB QAAAD-62452 Prinz, Passivierung von Rückkaufverpflichtungen beim Kfz-Händler – Wichtiges neues Klarstellungsurteil des BFH, StuB 2011 S. 262 ff. NWB LAAAD-79835 Die bilanzielle Behandlung von Mehrkomponentenverträgen beschäftigt Rechtsprechu...