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Verkauf mit Rückkaufverpflichtung
I. Das Geschäftsmodell
Welches Unternehmen und unter welchen Umständen verkauft Sachen und verpflichtet sich gleichzeitig zum Rückkauf – beides zu einem festen Preis – oder bietet dem Käufer eine für diesen günstige Option zum Rückverkauf an? Dabei kann der Käufer die Sache für eine gewisse Zeit nach seinem Gusto nutzen. Solche Geschäfte kennt man als „Pensionen” für standardisierte Wertpapiere. Schwieriger wird die Auffindung von solchen doch merkwürdigen Gestaltungen bei irgendwelchen Sachen, vom Gebäude bis hin zum Gesellschaftsanzug. Es muss jedenfalls ein besonderes Interesse hinter solchen doch schon ungewöhnlichen Geschehensabläufen stecken. Der Kaufvertrag als Rechtsphänomen des täglichen Lebens wird seines Inhalts beraubt. Der einzige konkrete Fall, den man ohne Mühe aus der Sicht der Bilanzierung hierzu nennen kann, stellt das Geschäftsmodell der Autohersteller oder - händler dar, die ihre Produkte zur Umsatzgenerierung im sog. Flottengeschäft an Autovermieter ver- und rückkaufen. Diese auffallende Rechtsgestaltung beruht auf den Interessenlagen der Beteiligten: Der Hersteller oder Händler muss Umsatz generieren (u. a. zur Auffrischung d...