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Passivierung von Rückkaufverpflichtungen beim Kfz-Händler
Wichtiges neues Klarstellungsurteil des BFH
Der IV. Senat des zugunsten der Kfz-Händler entschieden: Die mit einem Neuwagenverkaufsgeschäft einhergehende Rücknahmeverpflichtung ( sale and buy back-Gestaltung) ist mit ihren Anschaffungskosten bzw. dem höheren Teilwert als Verbindlichkeit gewinnmindernd zu passivieren. Das Urteil hat mit seiner Parallelwertung zu Optionsgeschäften als Finanztransaktionen steuerbilanzielles Neuland betreten und kam im Ergebnis überraschend. Die Finanzverwaltung hat daraufhin einen Nichtanwendungserlass vom herausgegeben . Aktuell hat sich nun der I. Senat in seinem Judikat vom der steuerrechtlichen Wertung durch den IV. Senat angeschlossen und die Einräumung der Rückverkaufsoptionen als zu passivierende Verbindlichkeit anerkannt . Die höchstrichterliche Rechtsprechung ist sich damit einig in ihrer Beurteilung der Rückverkaufsoptionsgeschäfte; die Finanzverwaltung wird ihren Nichtanwendungserlass wohl aufheben müssen.
Der BFH verlangt für die Verpflichtung eines Kfz-Händlers, verkaufte Fahrzeuge auf Wunsch des Käufers zurückzuerwerben, de...