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Ausland: Beteiligungen rechtzeitig dem Finanzamt melden
Ab 2012 müssen Mandaten, die sich an einem Unternehmen im Ausland beteiligen oder im Ausland selbst ein Unternehmen gründen möchten, dies spätestens fünf Monate nach der Gründung/Beteiligung gemäß § 138 AO dem deutschen Finanzamt melden. Andernfalls drohen Strafzahlungen.