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Jahresabschluss: Veröffentlichungspflicht auch für Mini-GmbH
Eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder Mini-GmbH, ist eine Kapitalgesellschaft, die den Jahresabschluss veröffentlichen muss – eine Verpflichtung, die vielen Gründern und Unternehmern nicht bekannt ist. Aufgrund der Einordnung als kleine Gesellschaft muss aber nur eine verkürzte Bilanz mit Anhang publiziert werden.
Informieren Sie betroffene Mandanten, und bewahren Sie sie so vor unnötigen Bußgeldern. Eine Veröffentlichung ist beispielsweise einfach und bequem im elektronischen Bundesanzeiger unter www.publikations-plattform.de möglich.
Ein Resümee zur Unternehmergesellschaft zieht Ehlers in seinem Beitrag „Erfolgsmodell Unternehmergesellschaft”, NWB-BB 12/2011 S. 369 NWB RAAAD-95897.