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Erfolgsmodell Unternehmergesellschaft
Ein Resümee nach drei Jahren
Das MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen) gehört neben dem BilMoG zu den Gesetzesänderungen, die für erheblichen Beratungs- und Gestaltungsbedarf der Mandanten sorgen. Es wird nunmehr seit drei Jahren angewandt. Ins Bewusstsein der Beraterpraxis ist insbesondere die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) geraten. Auch der BGH und die Instanzgerichte haben sich bereits mit dieser „neuen” Rechtsform beschäftigt. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Rechtslage, der für Ihre Existenzgründungsberatung nützlich sein kann.
I. Die Nutzung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
1. Allgemeines
Mit der durch das MoMiG eingeführten GmbH-Variante „ Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)” bzw. „ UG (haftungsbeschränkt)” – im Folgenden „ UG” genannt und umgangssprachlich auch als „ Mini-GmbH” bezeichnet – ging es vordergründig um eine Rechtsformalternative zur Limited und damit um eine gesellschaftsrechtliche Dimension. Möglich werden sollte eine schnelle und kostengünstige Haftungsbeschränkung mit geringer Kapitalbindung.
Aber es gibt Mindestbedingungen:
Die Gr...