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Ungewisse Zukunft der Sanierungsklausel
Steuerliche Verluste einer Körperschaft können unter Umständen ganz oder teilweise untergehen, wenn Anteile dieser Körperschaft innerhalb von fünf Jahren übertragen werden (§ 8c Abs. 1 KStG). In Sanierungsfällen ist häufig ein Einstieg neuer Gesellschafter erforderlich, so dass der Gesetzgeber für diesen Fall eine Ausnahme von diesem steuerlichen Verlustuntergang vorgesehen hat (sog. Sanierungsklausel gemäß § 8c Abs. 1a KStG). Die EU-Kommission hat jedoch am entschieden, dass diese Sanierungsklausel eine unzulässige staatliche Beihilfe sei, so dass diese in Deutschland zurzeit nicht angewendet wird. Im Rahmen eines Verfahrens betreffend den vorläufigen Rechtsschutz gegen einen Körperschaftsteuerbescheid hat das FG Münster allerdings erhebliche Zweifel an vorgenannter Einschätzung der EU-Kommissi...