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Rechtsschutz gegen überlange Gerichtsverfahren
Der Bundestag hat am das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren beschlossen, wobei der Bundesrat noch zustimmen muss (BT-Drucks. 17/3802, 17/7217). Das neue Gesetz sieht vor, dass der Betroffene unter Umständen einen Ersatz für sog. immaterielle Nachteile (i. d. R. 1.200 €) sowie in nachgewie-sener Höhe für materielle Nachteile (z. B. Unternehmensinsolvenz aufgrund überlanger Verfahrensdauer) verlangen kann. Dies setzt jedoch stets voraus, dass der Betroffene die sich abzeichnende überlange Dauer rechtzeitig – und nicht erst im Nachhinein – rügt. Der neue Entschädigungsanspruch ist verschuldensunabhängig, so dass der Betroffene nicht beweisen muss, dass das Gericht fahrlässig oder gar vorsätzlich eine Verfahrensverzögerung verursacht hat.