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Kein steuerfreier Sanierungsgewinn bei außergerichtlichem Verzicht der Gesellschafter einer KG auf erst künftig entstehende Zinsansprüche gegenüber der KG
(1) Soweit die Finanzverwaltung in dem IV A 6 – S 2140 – 8/03 (BStBl I S. 240) zur ertragsteuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen auf einen Teil der zu § 3 Nr. 66 EStG a. F. ergangenen BFH-Entscheidungen ausdrücklich Bezug genommen hat, ist davon auszugehen, dass die Verwaltung insoweit für die Prüfung, ob Sanierungsgewinne nach § 227 AO zu erlassen sind, an die vom BFH zu § 3 Nr. 66 EStG a. F. entwickelten Grundsätze anknüpfen will. (2) Verzichten mehrere Gesellschafter einer KG mit Wirkung für die Zukunft auf die Verzinsung ihrer Darlehensforderungen gegenüber der in Zahlungsschwierigkeiten befindlichen KG, so ist es nicht zu beanstanden, wenn das FA den Antrag der Gesellschafter ablehnt, den Teil der Einkommensteuer zu erlassen, der auf dem Mehrgewinn infolge der ve...