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Entnahme eines Grundstücks aus dem Betriebsvermögen durch Einräumung eines Erbbaurechts
Bei der Einräumung eines Erbbaurechts an einem zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstück sind folgende Fallgestaltungen denkbar:
1. Das Erbbaurecht wird vollentgeltlich
bestellt
In diesem Fall bleibt das Grundstück
grundsätzlich Betriebsvermögen. Wie bei
einer Verpachtung von Grundstücken stärkt der Erbbauzins die Ertragslage des
Betriebs und ist daher geeignet, ihn zu fördern.
2. Das Erbbaurecht wird auf Dauer unentgeltlich
bestellt
Mit der Bestellung des Erbbaurechts
gilt das Grundstück als steuerpflichtig
entnommen. Im Hinblick auf die Ertraglosigkeit ist das
belastete Grundstück auf Dauer nicht mehr geeignet, den Betrieb zu fördern.
3. Das Erbbaurecht wird teilentgeltlich
bestellt
Die Vereinbarung eines verbilligten
Erbbauzinses aus außerbetrieblichen Gründen...