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Buchung gemischter Aufwendungen am Beispiel einer Auslandsreise
[i]Kolbe, Steuerliche Beurteilung gemischt veranlasster Aufwendungen, BBK 17/2010 S. 826, NWB FAAAD-49079Betriebliche sind von privaten Aufwendungen grundsätzlich zu trennen. Im Falle von Geschäftsreisen ist dies nicht immer zweifelsfrei möglich, so dass eine angemessene Aufteilung der Aufwendungen erforderlich wird, sofern nicht die Möglichkeit besteht, private Aufwendungen als betrieblich zu deklarieren (Geringfügigkeitsgrenze). Dabei ergeben sich sowohl aus steuerrechtlicher als auch aus buchhalterischer Sichtweise einige Besonderheiten, die im vorliegenden Beitrag exemplarisch aufgegriffen und dargestellt werden.
I. Unternehmerische Geschäftsreisen und gemischte Aufwendungen
[i]Keine RepräsentationsaufwendungenGeschäftsreisen eines Unternehmers werden z. B. aus Gründen der Pflege von Geschäftsbeziehungen, Akquise von Neukunden oder Erschließung von neuen Märkten getätigt. Obgleich die betrieblichen Gründe auch Elemente der Repräsentation des Unternehmens durch den Gesellschafter enthalten, stellen diese Aufwendungen in der Regel keine Repräsentationsaufwendungen im Sinne der nichtabziehbaren Betriebsausgaben des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG dar .
[i]Trennung: privat vs. betrieblich Besonderheiten ergeben sich grundsätzlich bei selbständigen Unternehmern in der Form der Einzelunternehmung oder der Personenhandelsgesellschaf...