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Aussetzung der Vollziehung bei Versagung des Sanierungsprivilegs
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB IAAAD-91026 Durch Kommissionsbeschluss v. wurde die Sanierungsklausel der steuerlichen Verlustverfallsregelung (§ 8c Abs. 1a KStG) rückwirkend für mit dem EU-Beihilferecht unvereinbar erklärt. An dieser Entscheidung äußerte das FG Münster in einem [i]FG Münster, Beschluss v. 1. 8. 2011 - 9 V 357/11 K, G NWB PAAAD-90620 Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung (Beschluss v. - 9 V 357/11 K, G NWB PAAAD-90620) ernsthafte Zweifel. Zur Vermeidung eines drohenden irreparablen Schadens bei der Antragstellerin setzte das Gericht daher die Vollziehung von Steuerbescheiden unter zeitlicher Befristung aus, soweit der Antragstellerin der Abzug nicht genutzter Verluste im Rahmen [i]Dörr, NWB 9/2011 S. 690 der Mindestbesteuerung versagt wurde. Zudem hält es das FG Münster für ernstlich möglich, dass bereits § 8c Abs. 1 KStG verfassungswidrig ist.
Eine ausführliche Fassung finden Sie in
Hintergrund: [i]Verlustvernichtungsregelung und Sanierungsausnahme§ 8c Abs. 1 KStG verbietet den Verlustabzug ganz oder teilweise, wenn es zu einem schädlichen Beteiligungserwerb der Anteile an einer Körperschaft durch einen Erwerber kommt. Diese Verlustvernichtung gilt allerdings gem. § 8c Abs. 1a KStG nicht, wenn der Beteiligungserwerb zum Zweck der Sanierung des Geschäftsbetriebs erfolgt. Die Europäische Komm...