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Aussetzung der Vollziehung bei Versagung des Sanierungsprivilegs
FG Münster zur Vereinbarkeit von § 8c Abs. 1a KStG mit EU-Beihilferecht
[i]FG Münster, Beschluss v. 1. 8. 2011 - 9 V 357/11 K, G NWB PAAAD-90620Das FG Münster äußert in seinem Beschluss v. - 9 V 357/11 K, G NWB PAAAD-90620 ernstliche Zweifel an dem Beschluss der Europäischen Kommission v. , der die Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG für nicht mit europäischem Beihilferecht vereinbar erklärt. Damit schließt sich das FG Münster der Auffassung an, die die Bundesregierung in ihrer [i]Dörr, NWB 9/2011 S. 690Nichtigkeitsklage gegen den Beschluss der Kommission vertritt, dass die Sanierungsklausel keine selektive Beihilferegelung enthält. Das FG Münster geht davon aus, dass nach der Rechtsprechung des EuGH eine Aussetzung der Vollziehung auch dann in Betracht kommt, wenn dem nationalen Verwaltungsakt ein Unvereinbarkeits- bzw. Rückforderungsbeschluss der Kommission nach Art. 108 Abs. 2 AEUV zugrunde liegt. Um drohenden schweren, nicht wiedergutzumachenden Schaden von der Antragstellerin abzuwenden, setzte das Gericht die Vollziehung von Steuerbescheiden aus, soweit der Antragstellerin der Abzug nicht genutzter Verluste im Rahmen der Mindestbesteuerung versagt wurde. Zudem hält es das FG Münster für ernstlich möglich, dass bereits § 8c Abs. 1 KStG verfassungswidrig ist. Im Folgenden wird die Entscheidung nach ...