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BFH 09.06.2011 VI R 58/09, StuB 17/2011 S. 682

Einkommen-/Lohnsteuer | Nur zu Kontrollzwecken aufgesuchter Betriebssitz des Arbeitgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte eines Außendienstmitarbeiters

(1) Der Betriebssitz des Arbeitgebers, den der Arbeitnehmer zwar regelmäßig, aber lediglich zu Kontrollzwecken aufsucht, ohne dort seiner eigentlichen beruflichen Tätigkeit nachzugehen, ist nicht die regelmäßige Arbeitsstätte i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG. (2) Nutzt der Arbeitnehmer den ihm überlassenen Dienstwagen für Fahrten zum Betriebssitz seines S. 683Arbeitgebers, der nicht die regelmäßige Arbeitsstätte ist, so steht ihm dafür die Entfernungspauschale nicht zu. Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG kann er nur abziehen, soweit ihm dafür Aufwendungen entstehen.

Praxishinweise

Im Urteilsfall verwendete ein Außendienstmitarbeiter ein ihm vom Arbeitgeber auch zur Privatnut-zung zur Verfügung gestelltes Firmen-Pkw u. a. für die Fahrten zum Betriebssitz des Arbeitgebers. Da der Betriebssitz des Ar-beits...

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