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Einkommen-/Lohnsteuer | Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei Einsatz in diversen Filialen
Ein Arbeitnehmer, der in verschiedenen Filialen seines Arbeitgebers wechselnd tätig ist, übt eine Auswärtstätigkeit aus, wenn keine der Tätigkeitsstätten eine hinreichend zentrale Bedeutung gegenüber den anderen Tätigkeitsorten hat (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, § 9 Abs. 5, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Sätze 2, 3 EStG).
Hat keine der Tätigkeitsstätten eines Arbeitnehmers eine hinreichend zentrale Bedeutung gegenüber den anderen Tätigkeitsstätten, so hat der Arbeitnehmer keine regelmäßige Arbeitsstätte i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG. Der Begriff des Tätigkeitsmittelpunkts (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG) entspricht dem Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG. Ein Arbeitnehmer ohne eine regelmäßige Arbeitsstätte, der in verschiedenen Einrichtungen seines Arbeitgebers tätig wird,...