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Einkommensteuer | Teilentgeltlichkeit bei Vermächtnis
Nach dem ist der Erwerb eines Grundstücks in Erfüllung eines Vermächtnisses ein teilentgeltlicher und damit im Rahmen der Besteuerung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 22 Nr. 2 EStG aufteilbarer Vorgang, wenn der Vermächtnisnehmer für den Erwerb des vermachten Gegenstands eine Gegenleistung erbringen muss, deren Wert die vermächtnisweise Zuwendung nicht ausgleicht.
Der BFH hat den Erwerb der der Schwester gehörenden Grundstückshälfte als vermächtnisweise Zuwendung der Schwester an die Klägerin beurteilt, die nur zur Hälfte, also zu 25 % des Gesamtwerts des Grundstücks, entgolten wurde. Dann ist aber diesen Anschaffungskosten auch nur ein Viertel des Veräußerungspreises für das Gesamtgrundstück entgegenzurechnen. Diese vergleichsweise geringe Summe entspricht den Beträgen...