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Einkommensteuer | Kein Halbabzugsverbot bei dem Anrechnungsverfahren unterliegenden Einnahmen
Nach dem ist bei der Ermittlung eines Auflösungsverlusts i. S. von § 17 Abs. 1, 4 EStG der Erwerbsaufwand nicht gem. § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG begrenzt abziehbar, wenn der Steuerpflichtige nur solche durch seine Beteiligung an der GmbH vermittelten Einnahmen erzielt hat, für die noch das Anrechnungsverfahren galt.