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Abgabenrecht | Geschäftsbesorgung und Gebührenbescheid durch GmbH für Zweckverband rechtswidrig
Ein Wasser- und Abwasser-Zweckverband darf den Erlass von Gebührenbescheiden nicht durch vertragliche Vereinbarung auf eine privatrechtlich organisierte GmbH übertragen. Sie werden bei einer solchen Konstruktion auch nicht mittelbar vom zuständigen kommunalen Hoheitsträger verantwortet. Die private Körperschaft kann zwar formal Abgabenbescheide versenden, diese sind jedoch mangels Kompetenz zum Erlass von Verwaltungsakten rechtswidrig. Die Kläger (aus Thüringen) sind daher nicht zur Zahlung von Wasser- und Abwassergebühren für den fraglichen Zeitraum verpflichtet.