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Umsatzsteuer | Mehrtägige Hochseeangelreise als einheitliche Beförderungsleistung
Bei einer mehrtägigen Hochseeangelreise stellen die Unterkunft und Verpflegung sowie diejenigen Dienstleistungen, die dazu dienen, dass die Passagiere den Angelsport optimal ausüben und das Fanggut transportieren können, Nebenleistungen zu der Personenbeförderung dar (Bezug: § 3a Abs. 1, § 3b Abs. 1 UStG).
Der Anbieter dieser Hochseereise erbringt an die Kunden mehrere Leistungen, die umsatzsteuerlich als eine einheitliche Leistung zu behandeln sind. Diese einheitliche Leistung wird geprägt durch den Transport der Passagiere zu den jeweiligen Fanggebieten und von diesen zurück zum Ausgangshafen einschließlich der Beförderung der von den Kunden selbst gefangenen Fische. Dass das Schiff in den Fanggebieten möglicherweise nicht bewegt wird, um den Kunden das A...