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Bewertung eingelegter Kapitalgesellschaftsanteile – Keine Berücksichtigung der aufgrund Anteilsvereinigung entstandenen Grunderwerbsteuern
(1) Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die eine juristische Person des öffentlichen Rechts in eine Tochtergesellschaft eingelegt hat, sind bei dieser mit dem Teilwert und nicht mit den Anschaffungskosten anzusetzen. (2) Die infolge der Einlage aufgrund Anteilsvereinigung entstehenden Grunderwerbsteuern erhöhen weder den Teilwert der eingelegten Anteile noch sind sie den bereits vorher gehaltenen (Alt-) Anteilen als nachträgliche Anschaffungs(neben)kosten zuzurechnen (Bezug: § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3, Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 1, Halbsatz 2 Buchst. b EStG; § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG; § 255 Abs. 1 HGB).
(1) Im Urteilsfall übertrug ein Bundesland im Jahr 1999 eine 5 %-Beteiligung an einer AG unentgeltlich auf eine Tochter-GmbH. Diese war zuvor schon mit 95 % und nunmehr mit 100 % an der AG b...