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Solidaritätszuschlag | Solidaritätszuschlag auch im Jahr 2007 noch verfassungsgemäß
Die Erhebung des Solidaritätszuschlags zur Körperschaftsteuer für 2007 ist verfassungsgemäß (Bezug: §§ 1 SolZG; § 35 EStG; Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, Art. 19 Abs. 3, Art. 20 Abs. 2 und 3, Art. 105 Abs. 2, Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 3 GG).
Der BFH hatte das Ergebnis des Verfahrens bereits unmittelbar nach der mündlichen Verhand-lung am vorab durch Pressemitteilung bekannt gemacht. Jetzt wurden nachträglich auch die schriftlichen Entscheidungsgründe veröffentlicht. In einem weiteren, nicht amtlich veröffentlichten Urteil II R 50/09, ebenfalls vom , wurde die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags zur Einkommensteuer im Jahr 2005 bejaht. Ein günstigeres Ergebnis könnte sich u. U. noch dann ergeben, wenn die in den Urteilsfällen unterlegenen Klägerinnen ggf. noch Verf...