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Umsatzsteuer | Kommunaler Wasserbeschaffungsverband als umsatzsteuerlicher Unternehmer
Ein kommunaler Zweckverband in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, der eine Wasserversorgungsanlage zur Förderung und Abgabe von Trink- und Gebrauchswasser betreibt, ist bei richtlinienkonformer Auslegung des § 2 Abs. 3 Satz 1 UStG i. V. mit § 4 Abs. 3 und 5 KStG Unternehmer (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG; Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 1 und 2, Art. 5 Unterabs. 3 i. V. mit Anhang D Nr. 2, Abs. 5 Unterabs. 4, Richtlinie 77/388/EWG; § 1 Abs. 1 Nr. 6, § 4 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 5 Satz 1).
Der klagende Zweckverband hat kein eigenes Rohrleistungsnetz und liefert auch nicht selbst das S. 597Wasser an die Endverbraucher. Das geförderte Wasser wird vielmehr unmittelbar im Maschinen-/Pumpenhaus des Zweckverbands an die angeschlossenen kommunalen Verbandsmitglie...