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Einkommensteuer | Steuerlicher Spendenabzug
Das BMF hat seine Ausführungen zur Verwendung der verbindlichen Muster für Zuwendungsbestätigungen i. S. des § 50 Abs. 1 EStDV, die bereits mit Schreiben vom veröffentlicht worden waren, überarbeitet und erneut publiziert. Mit der Änderung sollen Missverständnisse vermieden werden ( IV C 4 – S 2223/07/0018 :004 NWB SAAAD-86495). Der Bestätigungsvermerk (Nr. 10 des Schreibens) muss demnach in Fällen von begünstigten Mitgliedsbeiträgen wie folgt lauten: „Es wird bestätigt, dass es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag handelt, dessen Abzug nach § 10b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes ausgeschlossen ist.”