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Aufrechnung des Finanzamts in einem vor 2007 eröffneten Insolvenzverfahren gegen ein Körperschaftsteuerguthaben unzulässig
Einer Aufrechnung des FA gegen den Anspruch auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens während eines vor dem eröffneten Insolvenzverfahrens steht das Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO entgegen (Bezug: § 38, §§ 94 ff., § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO; § 38, § 47, § 218 Abs. 2, § 226 AO; § 36 Abs. 1 Satz 1 KStG 1999 n. F.; § 37 Abs. 1, 2 KStG 2002; § 34 Abs. 4 ff. KStG 2002 i. d. F. des SEStEG).
Eine Aufrechnung eines Insolvenzgläubigers im Insolvenzverfahren ist nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO unzulässig, wenn ein Insolvenzgläubiger erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens etwas zur Insolvenzmasse schuldig geworden ist. Ein zum festgestelltes Körperschaftsteuerguthaben stellt keinen aufschiebend bedingten Auszahlungsanspruch i. S. von § 95 Abs. 1 Satz 1 InsO dar. Auch wenn ein noch nicht aufgebrauchter und letztmalig auf den zu ermitt...