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Beweis für Einzahlung einer GmbH-Stammeinlage
Der Nachweis der Einzahlung einer Stammeinlage im Hinblick auf daraus resultierende Anschaffungskosten i. S. von § 17 Abs. 2 EStG muss nach 20 Jahren seit Eintragung der GmbH nicht zwingend allein durch den entsprechenden Zahlungsbeleg geführt werden. Vielmehr hat das FG alle Indizien im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu prüfen (Bezug: § 17 Abs. 1, 2 EStG; § 76 Abs. 1, § 96 Abs. 1 FGO; § 147 AO).
Im Urteilsfall waren bei der Ermittlung des Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 2, 4 EStG im Jahr 2006 die Zahlungsnachweise für die Einzahlung der Stammeinlage bei Gründung der GmbH im Jahr 1986 nicht mehr vorhanden. Das FA durfte nicht allein wegen der fehlenden Einzahlungsbelege den Abzug der Stammeinlage als Anschaffungskosten i. S. von § 17 Abs. 2 EStG ablehnen. Die Stammeinlagen der GmbH waren nach dem Gesellschaftsvertrag aus dem Jah...