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Gewinnvortrag und Jahresüberschuss bei der GmbH als unselbständiger Bestandteil veräußerter GmbH-Anteile
Der Gewinnanteil des Veräußerers einer relevanten GmbH-Beteiligung i. S. von § 17 Abs. 1 EStG ist preisbildender Bestand-teil des veräußerten Anteils (Bezug: § 17 Abs. 1, 2 EStG).
Der Kläger wollte bei der Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung einer 50 %igen GmbH-Beteiligung neben dem von ihm eingezahlten Stammkapital den ihm wirtschaftlich zustehenden halben Gewinnvortrag aus den Vorjahren sowie den halben Jahresüberschuss des Vorjahres bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 17 Abs. 2 EStG als – gewinnmindernde – Anschaffungskosten abziehen. Dem folgte der BFH nicht. Die ursprünglichen Anschaffungskosten des Klägers auf seine Beteiligung decken sein Mitgliedschaftsrecht bei der GmbH mit allen seinen Bestandteilen einschließlich des streitigen anteiligen Gewinnvortrags...