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Anrechnung/Erstattung geleisteter Sondervorauszahlungen erst nach der Umsatzsteuer-Jahreserklärung
Dauerfristverlängerung in der Umsatzsteuer
[i]BFH, Urteil v. 16. 12. 2008 - VII R 17/08, BStBl 2010 II S. 91; FinMin Brandenburg, Erlass v. 24. 2. 2010 NWB WAAAD-38578 Als Reaktion auf ein (BStBl 2010 II S. 91) aus dem Jahr 2008 zur Anrechnung einer im Rahmen einer Dauerfristverlängerung zur Abgabe von monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen geleisteten Sondervorauszahlung ist zu erwarten, dass die Finanzverwaltung ihre bisherige Verwaltungspraxis signifikant verschärft. Nach der Veröffentlichung des Urteils im BStBl und einem NWB WAAAD-38578 sollte die Sondervorauszahlung ursprünglich bereits seit dem Jahr 2010 nicht mehr im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Dezember zu einer Erstattung führen, sondern stets erst im Rahmen der Veranlagung der Umsatzsteuer-Jahreserklärung erstattet werden können. Eine flächendeckende Umsetzung dieser Rechtsprechung wurde vor dem Hintergrund einer erforderlichen IT-Umstellung bislang noch nicht vorgenommen. Wie das BMF auf Anfrage des DStV jedoch mitteilte, könnte ab dem nicht nur in Insolvenzfällen (so der dem BFH-Urteil zugrunde liegende Sachverhalt), sondern auch in allen anderen Fällen eine Erstattung überzahlter Sonderv...