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Technik des Verlustausgleichs nach § 10d EStG
Verfahrensrechtliche Problemfelder beim Verlustausgleich nach dem JStG 2010
[i]Hörster, NWB 51/2010 S. 4164Die Regelungen in § 10d EStG ermöglichen die Berücksichtigung nicht ausgeglichener Verluste bzw. negativer Einkünfte eines Veranlagungszeitraums unter Durchbrechung des Grundsatzes der Abschnittsbesteuerung in einem anderen Veranlagungszeitraum. Nicht ausgeglichene negative Einkünfte werden dabei grds. zunächst unter Änderung des Steuerbescheids für das letzte Veranlagungsjahr zurückgetragen (§ 10d Abs. 1 EStG), nicht aufgebrauchte Verlustanteile werden sodann für die Zukunft durch gesonderten Feststellungsbescheid vorgetragen (§ 10d Abs. 4 EStG). Schon seit Jahren ist die Rechtsprechung des BFH dazu widersprüchlich und sprunghaft, der Gesetzgeber ist nun durch entsprechende Änderungen im JStG 2010 der aus seiner Sicht unliebsamen Rechtsprechungsentwicklung entgegentreten. Leider ist der Gesetzestext misslungen und birgt neue verfahrensrechtliche Problemfelder für den Praktiker. Unter die Neuregelung fallen Verluste, die nach der Verkündung des JStG 2010 am erklärt werden (§ 52 Abs. 25 Satz 5 EStG).
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Ertragsteuerliche Behandlung des Verlustausgleichs
1. Verlustentstehungsjahr
[i]Verlustverrechnung als LiquiditätshilfeNegative Einkünfte eines ...