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Neuregelung der Selbstanzeige
Der Bundestag hat das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz, BT-Drucks. 17/4182) beschlossen. Zuvor hatte der Finanzausschuss am 16.3.2011 den Gesetzentwurf mit einigen Änderungen angenommen. Mit dem Gesetz soll insbesondere die Möglichkeit der Selbstanzeige nach § 371 AO neu geregelt werden, um künftig zu verhindern, dass das Institut als Teil einer Hinterziehungsstrategie missbraucht wird:
Nach den Bestimmungen des Gesetzentwurfs müssen Steuerhinterzieher bei einer strafbefreienden Selbstanzeige in Zukunft alle Hinterziehungssachverhalte offenlegen und nicht nur die Bereiche, in denen eine Aufdeckung bevorsteht. Damit sollen sog. „Teilselbstanzeigen” ausgeschlossen werden. Für eine wirksame Selbstanzeige ist künftig erforderl...