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Steuervereinfachungsgesetz 2011
Das BMF hat im Dezember 2010 einen Referentenentwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011 vorgelegt. Dieser wurde am als Gesetzentwurf vom Bundeskabinett beschlossen. Im Vergleich zu dem Referentenentwurf waren Veränderungen zu erwarten. Folgende Änderungen wurden nun in den Gesetzesentwurf eingebracht (vgl. dazu auch Meyering/Jegen, StuB 2011 S. 104, in dieser Ausgabe):
Anhebung des jährlichen Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.000 € (§ 9a EStG),
Verzicht auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen der Eltern bei der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten (§§ 9c, 10 EStG),
Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze für volljährige Kinder beim Familienlastenausgleich (§ 32 EStG),
Vereinfachung bei der Berechnung der Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 2 Satz 2 EStG),
Befreiung von der Pflichtveranlagung bei Arbeitnehmern mit geringem Arbeitslohn bei zu hoher Mindestvorsorgepauschale (§ 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG),
Möglichkeit zur gemeinsamen Abgabe von Einkommensteuererklärungen für zwei Jahre (§ 25a EStG),
erleichterte Nachweisanforderungen für Spenden in Katastrophenfällen (§ 51 EStG),
Einführung einer Bagatellgrenze bei der Gebührenpflicht für die verbindliche Auskunft (§ 89 AO),
Erleichterungen bei der elektronischen Re...