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StuB Nr. 3 vom Seite 104

Das Steuervereinfachungsgesetz 2011

Ein Überblick aus Unternehmenssicht

Prof. Dr. Stephan Meyering und Dipl.-Kfm. Björn Jegen

Bereits im Koalitionsvertrag vom wollten CDU, CSU und FDP „das Steuerrecht spürbar vereinfachen und von unnötiger Bürokratie befreien”. Sie zielten dabei darauf ab, Unternehmen durch eine geänderte Steuerpolitik mehr Spielraum für Investitionen zu geben. Dieses Ziel soll nun durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 verwirklicht werden, das am von der Bundesregierung verabschiedet wurde. Allerdings hat Finanzminister Schäuble weitreichende Änderungen aufgrund der momentan angespannten Haushaltslage bereits im Voraus ausgeschlossen. So erklärt sich, warum die Unternehmen bei den Bürokratiekosten durch die im Steuervereinfachungsgesetz geplanten Änderungen „nur” mit Entlastungen i. H. von 4,050 Mrd € rechnen dürfen.

I. Synopse des Referenten- und des Gesetzentwurfs

In der folgenden Übersicht sind die durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 geplanten Änderungen aufgeführt und kurz skizziert, die die Besteuerung von Unternehmen betreffen.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
Referentenentwurf vom
Gesetzentwurf vom
Im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. verpachtung soll ein Gewerbebetrieb solange nicht als aufgeben i. S. des § 16 Abs. 3 EStG gelte...

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Das Steuervereinfachungsgesetz 2011

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