Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OLG 03.09.2010 I-9 U 81/10, NWB 52/2010 S. 4257

Haftungsrecht | Rodeln auf eigene Gefahr

Ihre Verkehrssicherungspflicht zwingt eine Kommune nicht dazu, Rodler in ihrem Stadtpark auf einen Absatz in einem Hang hinzuweisen, der im Winter zum Rodeln benutzt wird. Sie muss diesen Hang auch nicht für Rodeln und Schlittenfahren sperren. Rodler müssen sich grds. selbst von der Eignung einer Rodelpiste überzeugen und sich bei der Abfahrt auf Bodenunebenheiten einstellen. Einige Hänge im städtischen Park waren im Streitfall durch Mauerabsätze unterbrochen. An den Eingängen des Parks warnten Schilder: „Bei Schnee und Eisglätte kein Streudienst. Betreten auf eigene Gefahr.” Die Schmerzensgeldklage eines gestürzten Rodlers blieb ohne Erfolg.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen