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Doppelte Haushaltsführung | Wiederaufleben ermöglicht erneut Verpflegungsmehraufwand
Ein Arbeitnehmer begründet eine neue doppelte Haushaltsführung , wenn er eine frühere doppelte Haushaltsführung, die er zwischenzeitlich beendet hat, wieder aufleben lässt, weil er wieder an seinem früheren Beschäftigungsort tätig wird. Damit kann er für die ersten drei Monate erneut Verpflegungsmehraufwendungen pauschal geltend machen.
Sachverhalt: Der in Köln wohnhafte Kläger arbeitete bis zum Jahr 2004 in A, wo er eine Zweitwohnung unterhielt. Im Jahr 2005 war er dann für ein Jahr in B tätig; seine Zweitwohnung in A stand während dieser Zeit leer. Im Jahr 2006 nahm der Kläger seine Tätigkeit in A wieder auf und bezog wieder seine Zweitwohnung.
Nach Ansicht des BFH beendete der Kläger zum seine doppelte Haushaltsführung in A, weil er dort ...