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Lohnsteuer | Keine Verzinsung einer Erstattung von Lohnsteuer-Nachforderungsbeträgen
Der Erstattungsbetrag, der sich für einen beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer bei einer Aufhebung eines Lohnsteuer-Nachforderungsbescheids i. S. von § 42d Abs. 3 EStG ergibt, ist nach dem FG Köln nicht nach § 233a AO zu verzinsen. Bei dem gegenüber einem beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer festgesetzten Lohnsteuer-Nachforderungsbetrag handelt es sich nämlich um eine Vorauszahlung [i]Vorauszahlung und Steuerabzugsbetragsowie um einen Steuerabzugsbetrag, für die die Verzinsung nach § 233a Abs. 1 Satz 2 AO ausgeschlossen ist:
Der Nachforderungsbescheid beinhaltet wohl bereits eine Vorauszahlung, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht ordnungsgemäß vom Arbeitslohn einbehalten hat und das Betriebsstättenfinanzamt nur die Steuer des fehlerhaften Abführungszeitraums festsetzt.
Jedenfalls wird bei einem beschränkt steuerpflichtigen...