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FG Köln 18.03.2010 11 K 459/09, BBK 24/2010 S. 1166

Lohnsteuer | Keine Verzinsung einer Erstattung von Lohnsteuer-Nachforderungsbeträgen

Der Erstattungsbetrag, der sich für einen beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer bei einer Aufhebung eines Lohnsteuer-Nachforderungsbescheids i. S. von § 42d Abs. 3 EStG ergibt, ist nach dem FG Köln nicht nach § 233a AO zu verzinsen. Bei dem gegenüber einem beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer festgesetzten Lohnsteuer-Nachforderungsbetrag handelt es sich nämlich um eine Vorauszahlung [i]Vorauszahlung und Steuerabzugsbetragsowie um einen Steuerabzugsbetrag, für die die Verzinsung nach § 233a Abs. 1 Satz 2 AO ausgeschlossen ist:

  • Der Nachforderungsbescheid beinhaltet wohl bereits eine Vorauszahlung, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht ordnungsgemäß vom Arbeitslohn einbehalten hat und das Betriebsstättenfinanzamt nur die Steuer des fehlerhaften Abführungszeitraums festsetzt.

  • Jedenfalls wird bei einem beschränkt steuerpflichtigen...

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