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Umsatzsteuerliche Organschaft: Änderung der Rechtsprechung
Für die umsatzsteuerliche Organschaft ist eine finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung erforderlich (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG). Der BFH änderte seine Rechtsprechung zur finanziellen Eingliederung. Diese setzt voraus, dass der Organträger in der Weise an der Organgesellschaft beteiligt ist, dass er seinen Willen durch Mehrheitsbeschlüsse durchsetzen kann. Nunmehr hat der BFH festgestellt, dass es nicht genügt, wenn nur die Gesellschafter gemeinsam über die Anteilsmehrheit an einer GmbH und einer Personengesellschaft verfügen, nicht jedoch die Personengesellschaft selbst die Stimmrechtsmehrheit bei der GmbH besitzt ( NWB AAAAD-45067). In diesem Falle fehlt die unmittelbare finanzielle Eingliederung in die Personengesellschaft.
Fraglich...