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Stimmrechtsausübung bei Insolvenz eines Gesellschafters
Das OLG München entschied mit Beschluss v. - 31 Wx 154/10 (DB 2010 S. 2217), dass der Insolvenzverwalter das Stimmrecht des GmbH-Gesellschafters ausüben kann, solange dessen Gesellschaftsanteil nicht eingezogen worden ist. Diese Stimmrechtsausübung durch einen Dritten ist für die Gesellschafter i. d. R. unerwünscht, da Dritte oft andere Interessen verfolgen. Auch wenn die Einziehung eines Stimmrechts in der Satzung vorgesehen ist, so kann diese oftmals praktisch nicht durchgeführt werden, da diese die Zahlung einer Abfindung voraussetzt.
Ein Ausweg besteht darin, in der GmbH-Satzung festzulegen, dass ein Stimmrecht ruhen soll, wenn über das Vermögen eines Gesellschafters ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Allerdings gibt es keine gesicherte Rechtsprechung, ...