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Verzicht auf ein Wettbewerbsverbot eines GmbH-Geschäftsführers
Wenn eine GmbH mit ihren Arbeitnehmern ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart, kann sie gem. § 75a HGB bis zum Ablauf des Arbeitsverhältnisses durch schriftliche Erklärung auf dieses Wettbewerbsverbot verzichten. Nach Ablauf eines Jahres seit dieser Verzichtserklärung wird die GmbH von der Pflicht befreit, eine Karenzentschädigung zu zahlen. Auf Geschäftsführer einer GmbH wird diese Regelung nicht angewandt. Nunmehr entschied das (GmbHR 2010 S. 1031) dass eine GmbH gegenüber ihrem ehemaligen Geschäftsführer auch nach Ablauf des Anstellungsvertrags auf das nachvertragliche Wettbewerbsverbot verzichten kann.
Es ist noch nicht geklärt, für welchen Zeitraum die GmbH bei einem Verzicht ihrem ehemaligen G...