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Jahressteuergesetz 2010 – Bundestag beschließt Gesetzentwurf
[i]Hörster,
NWB 23/2010 S. 1814Der
Bundestag hat am den Entwurf eines
JStG 2010 beschlossen.
Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf am noch zustimmen.
Neu in den Gesetzentwurf aufgenommen bzw.
bestätigt wurden insbesondere folgende Regelungen:
[i]Ehrenamtliche BetreuerEinführung einer neuen Steuerbefreiungsvorschrift für ehrenamtlich tätige rechtliche Betreuer, Vormünder und Pfleger (§ 3 Nr. 26a, § 3 Nr. 26b EStG-E).
[i]Halb-/Teilabzugsverbot bei LiquidationsverlustenKlarstellung zum Halb-/Teilabzugsverbot bei Liquidationsverlusten (§ 3c Abs. 2 Satz 2 EStG-E). Die Absicht zur Erzielung von Einnahmen ist nun bereits ausreichend (s. hierzu Loose, NWB 22/2010 S. 1736; Hörster, NWB 23/2010 S. 1814).
[i]ArbeitszimmerNeuregelung der Abzugsbeschränkung für Arbeitszimmer. Künftig können bis zu 1.250 € geltend gemacht werden, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die zweite, vor Inkrafttreten des StÄndG 2007 vorhandene Ausnahmeregelung (Nutzung des Arbeitszimmers über 50 %) wurde nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG-E; s. auch Geserich, NWB 33/2010 S. 2606).
[i]Einlage zum TeilwertAfA-Bemessungsgrundlage be...