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Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust
BFH begegnet erneutem Nichtanwendungserlass
[i]BFH, Beschluss v. 18. 3. 2010 - IX B 227/09 NWB MAAAD-40410 In seinem Beschluss v. - IX B 227/09 NWB MAAAD-40410 hat sich der BFH aufgrund einer Nichtzulassungsbeschwerde der Finanzverwaltung gegen ein Urteil des FG Düsseldorf (v. - 12 K 961/06 F NWB SAAAD-42777) nochmals mit der Frage der Anwendung des Halbabzugsverbots nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG auf zu einem Auflösungsverlust führende Aufwendungen beschäftigt, die im Rahmen einer keine Einnahmen generierenden Beteiligung i. S. des § 17 EStG getätigt worden sind. Hierbei hat der BFH sein zur selben Thematik getroffenes Urteil v. - IX R 42/08 (BStBl 2010 II S. 220) bestätigt und die seitens der Finanzverwaltung im Verfahren und zuvor auch in einem Nichtanwendungserlass zum BFH-Urteil aus 2009 ( BStBl 2010 I S. 181) vorgebrachte Argumentation zurückgewiesen.
I. Sachverhalt des neuen BFH-Beschlusses
[i]SachverhaltDie Klägerin war an einer GmbH wesentlich i. S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG beteiligt. Zwischen der Klägerin und der Finanzverwaltung bestand Einvernehmen darüber, dass der Klägerin aus dieser Beteiligung ein Auflösungsverlust gem. § 17 Abs. 4 EStG dem Grunde nach in Höhe von 150.000 € entstanden war und sie mit ihrer Beteiligung keine Einnahmen aus Kapitalvermögen erzielt hatte. Streitig war allein, ob der ...