UStAE 2010 Anlage 6 zum Umsatzsteuer-Anwendungserlass (zu Abschnitt 6a.5)

Anlage 6 zum Umsatzsteuer-Anwendungserlass (zu Abschnitt 6a.5)

Anhang I, Tabelle 6 (nach Artikel 8 und Artikel 9 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)
Eingangsmeldung/Ausfuhrmeldung

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A
B
C
D
E
F
G
1
ATTRIBUT
R
 
 
 
 
a
Datum und Uhrzeit der Validierung der Eingangs- bzw. Ausfuhrmeldung
C
Von den zuständigen Behörden des Bestimmungs-/Ausfuhrmitgliedstaats bei Validierung der Eingangsmeldung bzw. Ausfuhrmeldung anzugeben
Die Uhrzeit ist als Ortszeit anzugeben.
DatumUhrzeit
2
BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN
R
 
 
 
 
a
Referenzcode (ARC)
R
 
Anzugeben ist der ARC des e-VD/v-e-VD.
Siehe Anhang II Codeliste 2.
an21
 
b
Ordnungsnummer
R
 
Anzugeben ist die Ordnungsnummer des e-VD/v-e-VD.
Die Ordnungsnummer wird bei der Erstvalidierung des e-VD/v-e-VD auf „1“ gesetzt und bei jeder Änderung des Bestimmungsorts um 1 erhöht.
n..2
3
EMPFÄNGER
C
 „R“, wenn das Datenelement „Meldungsart“ im entsprechenden elektronischen Verwaltungsdokument nicht auf „2 – Vorlage für die Ausfuhr mit Anschreibeverfahren“ gesetzt ist
 
 
 
a
Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
C
  • „R“ bei Code Bestimmungsort 1, 2, 3, 4, 9, 10 und 11
  • „O“ bei Code Bestimmungsort 6
  • Dieses Datenelement entfällt bei Code Bestimmungsort 5

(Siehe Code Bestimmungsort in Tabelle 1 Feld 1a)
Angaben bei Code Bestimmungsort
  • 1, 2, 3, 4, 9 und 10: Anzugeben ist eine gültige SEED-Registrierungsnummer des zugelassenen Lagerinhabers, des registrierten Empfängers, des registrierten Empfängers im Einzelfall, des zertifizierten Empfängers oder des zertifizierten Empfängers im Einzelfall.
  • 6: Anzugeben ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Vertreters des Versenders bei der Ausfuhrzollstelle.
  • 11: Anzugeben ist eine gültige SEED-Registrierungsnummer des Empfängers, d. h. des ursprünglichen zertifizierten Versenders oder des zertifizierten Versenders im Einzelfall.
an..16
 
b
Name
R
 
 
an..182
 
c
Straße
R
 
 
an..65
 
d
Hausnummer
O
 
 
an..11
 
e
Postleitzahl
R
 
 
an..10
 
f
Ort
R
 
 
an..50
g
NAD_LNG
R
Für die in dieser Datengruppe verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Anhang II Codeliste 1 anzugeben.
a2
 
h
EORI-Nummer
C
 
  • „O“ bei Code Bestimmungsort 6
  • Dieses Datenelement entfällt bei Code Bestimmungsort 1, 2, 3, 4, 5, 8, 9 und 10

(Siehe Code Bestimmungsort in Tabelle 1 Feld 1a)
Anzugeben ist die EORI-Nummer der für die Abgabe der Ausfuhranmeldung zuständigen Person gemäß Artikel 21 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2020/262.
an..17
4
ORT DER LIEFERUNG
C
  • „R“ bei Code Bestimmungsort 1 und 4
  • „O“ bei Code Bestimmungsort 2, 3, 5, 9 und 10

(Siehe Code Bestimmungsort in Tabelle 1 Feld 1a)
Anzugeben ist der Ort der tatsächlichen Lieferung der verbrauchsteuerpflichtigen Waren.
 
 
a
Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer- Identifikationsnummer
C
  • „R“ bei Code Bestimmungsort 1
  • „O“ bei Code Bestimmungsort 2, 3 und 5

(Siehe Code Bestimmungsort in Tabelle 1 Feld 1a)
Angaben bei Code Bestimmungsort
  • 1: Anzugeben ist eine gültige SEED-Registrierungsnummer des Bestimmungssteuerlagers.
  • 2, 3, 5, 9 und 10: Anzugeben ist eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder sonstige Kennung.
an..16
 
b
Name
C
  • „R“ bei Code Bestimmungsort 1, 2, 3, 5, 9 und 10
  • „O“ bei Code Bestimmungsort 4

(Siehe Code Bestimmungsort in Tabelle 1 Feld 1a)
 
an..182
 
c
Straße
C
Für Feld 4c, 4e und 4f:
  • „R“ bei Code Bestimmungsort 2, 3, 4, 5, 9 und 10
  • „O“ bei Code Bestimmungsort 1

(Siehe Code für den Bestimmungsort in Tabelle 1 Feld 1a)
 
an..65
 
d
Hausnummer
O
 
an..11
 
e
Postleitzahl
C
 
an..10
 
f
Ort
C
 
an..50
 
g
NAD_LNG
C
„R“, wenn das betreffende Textfeld verwendet wird
Für die in dieser Datengruppe verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Anhang II Codeliste 1 anzugeben.
a2
5
ZUSTÄNDIGE DIENSTSTELLE FÜR DEN EMPFÄNGER
C
„R“ bei Code Bestimmungsort 1, 2, 3, 4, 5, 9, 10 und 11
(Siehe Code Bestimmungsort in Tabelle 1 Feld 1a)
 
 
 
a
Dienststellenschlüsselnummer
R
 
Anzugeben ist der Code der für die Verbrauchsteuerkontrolle am Bestimmungsort zuständigen Stelle der zuständigen Behörden im Bestimmungsmitgliedstaat. Siehe Anhang II Codeliste 4.
an8
6
EINGANGS-/AUSFUHRMELDUNG
R
 
 
 
 
a
Ankunftsdatum der verbrauchsteuerpflichtigen Waren
R
 
Datum des Endes der Beförderung gemäß Artikel 19 Absatz 2 und Artikel 33 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2020/262
Datum
 
b
Empfangsergebnis
R
 
Mögliche Kennziffern:
  1 = Empfang der Waren erfolgt, keine Beanstandung,
  2 = Empfang der Waren erfolgt trotz Beanstandung,
  3 = Empfang der Waren verweigert,
  4 = Empfang der Waren teilweise verweigert,
21 = Ausgang der Waren erfolgt, keine Beanstandung,
22 = Ausgang der Waren erfolgt trotz Beanstandung,
23 = Ausgang der Waren verweigert.
n..2
 
c
Ergänzende Informationen
O
 
Anzugeben sind ergänzende Informationen zum Empfang der verbrauchsteuerpflichtigen Waren.
an..350
 
d
Ergänzende Informationen_LNG
C
„R“, wenn das betreffende Textfeld verwendet wird
Für die in dieser Datengruppe verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Anhang II Codeliste 1 anzugeben.
a2
7
POSITIONSDATEN DER EINGANGS-/AUSFUHRMELDUNG
C
„R“, wenn die Kennziffer für das Empfangsergebnis weder „1“ noch „21“ lautet
(Siehe Feld 6b)
 
999X
 
a
Positionsnummer
R
 
Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren, bei denen die Kennziffer für das Empfangsergebnis weder „1“ noch „21“ lautet, ist die Positionsnummer des zugehörigen e-VD/v-e-VD (Tabelle 1 Feld 17a) anzugeben.
Der Wert dieses Datenelements muss größer als null sein.
n..3
 
b
Kennzeichen Fehl-/Mehrmenge
D
„R“, wenn für den betreffenden Datensatz eine Fehlmenge oder eine Mehrmenge festgestellt wird
Mögliche Kennziffern:
S = Fehlmenge (Shortage),
E = Mehrmenge (Excess).
a1
 
c
Festgestellte Fehl-/Mehrmenge
C
„R“ bei Anzeige in Feld 7b
Anzugeben ist die Menge (in der zum Produktcode gehörigen Maßeinheit – siehe Anhang II Codelisten 10 und 11).
Der Wert dieses Datenelements muss größer als null sein.
n..15,3
 
d
Verbrauchsteuer-Produktcode
R
 
Anzugeben ist der jeweilige Verbrauchsteuer-Produktcode, siehe Anhang II Codeliste 10.
an4
 
e
Zurückgewiesene Menge
C
„R“, wenn die Kennziffer für das Gesamtergebnis des Warenempfangs „4“ lautet
(Siehe Feld 6b)
Für jeden einzelnen Datensatz ist die Menge der abgelehnten verbrauchsteuerpflichtigen Waren (in der zum Produktcode gehörigen Maßeinheit – siehe Anhang II Codelisten 10 und 11) anzugeben.
Der Wert dieses Datenelements muss größer als null sein.
n..15,3
7.1
GRUND DER BEANSTANDUNG
D
„R“ für jeden einzelnen Datensatz, wenn die Kennziffer für das Gesamtergebnis des Warenempfangs „2“, „3“, „4“, „22“ oder „23“ lautet
(Siehe Feld 6b)
 
9X
 
a
Code für die Beanstandung
R
 
Mögliche Kennziffern:
0 = Sonstiges,
1 = Mehrmenge,
2 = Fehlmenge,
3 = Waren beschädigt,
4 = Verschluss aufgebrochen,
5 = Meldung durch ECS (Ausfuhrkontrollsystem),
7 = Menge größer als in der Ermächtigung des registrierten bzw. zertifizierten Empfängers im Einzelfall genannt.
n1
 
b
Ergänzende Informationen
C
  • „R“, wenn die Kennziffer für den Grund der Beanstandung „0“ lautet
  • „O“, wenn die Kennziffer für den Grund der Beanstandung „1“, „2“, „3“, „4“, „5“ oder „7“ lautet

(Siehe Feld 7.1.a)
Anzugeben sind ergänzende Informationen zum Empfang der verbrauchsteuerpflichtigen Waren.
an..350
c
Ergänzende Informationen_LNG
C
„R“, wenn das betreffende Textfeld verwendet wird
Für die in dieser Datengruppe verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Anhang II Codeliste 1 anzugeben.
a2

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
XAAAD-54581