Zu § 15 UStG (§§ 35 bis 43 UStDV)
15.4. Vorsteuerabzug bei Rechnungen über Kleinbeträge
(1) Für die Berechnung des Steuerbetrages aus Rechnungen bis zu einem Gesamtbetrag von 250 € (vgl. § 35 Abs. 1 UStDV) können die auf einen Voranmeldungszeitraum entfallenden Rechnungen zusammengefasst werden, soweit derselbe Steuersatz anzuwenden ist.
(2) Die Vorsteuer kann aus dem Rechnungsbetrag durch Anwendung der folgenden Formel ermittelt werden:
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Rechnungspreis × Steuersatz/(100 + Steuersatz) |
Rechnungspreis 149,95 €, Steuersatz 19 %
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| = 23,94 € Vorsteuer |
(3) Der auf die Rechnung entfallende Steuerbetrag kann auch mittels eines Faktors oder eines Divisors ermittelt werden.
1Bei Verwendung eines Faktors ist folgende Formel anzuwenden:
Tabelle in neuem Fenster öffnenRechnungspreis × Faktor/1002Der Faktor beträgt bei einem Steuersatz von
Tabelle in neuem Fenster öffnen7 %=6,54(6,5421)19 %=15,97(15,9664).Beispiel:Rechnungspreis 149,95 €, Steuersatz 19 %
Tabelle in neuem Fenster öffnen149,95 € × 15,97 100 = 23,94 € Vorsteuer1Mit einem Divisor kann zunächst das auf den Rechnungspreis entfallende Entgelt berechnet und sodann der abziehbare Vorsteuerbetrag durch Abzug des Entgelts vom Rechnungspreis ermittelt werden. 2Das Entgelt wird nach folgender Formel berechnet:
Tabelle in neuem Fenster öffnenRechnungspreis/Divisor3Der Divisor beträgt bei einem in der Rechnung angegebenen Steuersatz von
Tabelle in neuem Fenster öffnen7 %=1,0719 %=1,19.Beispiel:Rechnungspreis 149,95 €, Steuersatz 19 %
Tabelle in neuem Fenster öffnen149,95 € 1,19 = 126,01 € Entgelt149,95 € ./. 126,01 € = 23,94 € Vorsteuer
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XAAAD-54581