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Einkommensteuer | Abzug von Miete am Ausbildungsort und Krankheitskosten bei der Ermittlung des Jahresgrenzbetrags
Das FG Rheinland-Pfalz hatte bereits mit Urteil v. 29. 4. 2009 - 1 K 1843/08 NWB TAAAD-42301 entschieden, dass Krankheitskosten des Kindes, sowie die Kosten der Unterkunft am Ausbildungsort nicht bei der Ermittlung des Jahresgrenzbetrags nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG abgezogen werden können. Das Finanzgericht hat seine Entscheidung zu der Berücksichtigung der Krankheitskosten damit begründet, dass diese Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen keine Werbungskosten oder besondere Ausbildungskosten seien. Der für die Miete aufgewendete Betrag ist nach Auffassung des Finanzgerichts ebenfalls nicht zu berücksichtigen, da es sich zwar um ausbildungsbedingte Mehraufwendungen handele, welche aber als erhöhter Lebensbedarf bereits mit dem [i]Mustereinspruch NWB IAAAD-46259Jahresgrenzbetrag abgegolten seien.
Das Finanzgericht hatte zwar die Revision ni...BStBl 2002 II S. 695