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Einkommensteuer | Degressive AfA nach Einlage
Nach dem kann nach einer Einlage degressive AfA nur in Anspruch genommen werden, wenn deren (Ursprungs-)Voraussetzungen auch im Einlagejahr vorliegen (Abgrenzung zum , BStBl 2006 II S. 51).
Die bei einer bloßen Nutzungsänderung zulässige Inanspruchnahme der degressiven AfA (s. BFH IX R 32/03) ist bei der Einlage eines Gebäudes nach Ablauf des Jahres der Fertigstellung nicht möglich; in diesem Fall wird die degressive AfA nicht fortgesetzt, sondern erstmalig beansprucht, was nur möglich ist, wenn die Einlage/Anschaffung bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erfolgt (§ 7 Abs. 5 Satz 1 EStG).