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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 11 | Erbschaftsteuer: Veräußerung einer Freiberufler-Einzelpraxis

Der BFH hat jüngst entschieden, dass die Veräußerung der Praxis eines Freiberuflers durch den Erben innerhalb der Behaltensfrist auch dann zum Wegfall der Steuervergünstigungen für Betriebsvermögen führt, wenn der Verkauf aufgrund gesetzlicher Anordnung erfolgt.

Über ein aktuelles Urteil des BFH zur Erbschaftsteuer möchten wir Sie als Nächstes informieren.

Im Streitfall war ein Arzt gestorben. Der Sohn erbte die freiberufliche Praxis. Da er nicht über die für die Fortführung der Arztpraxis erforderliche Berufsqualifikation verfügte, verkaufte er die Praxis.

Die Vergünstigungen für Betriebsvermögen sind bei der Erbschaftsteuer an die Voraussetzung geknüpft, dass der Erbe das Unternehmen oder die freiberufliche Praxis über einen bestimmten Zeitraum fortführt. Der BFH musste entscheiden: Bewirkt auch eine erzwungene Veräußerung innerhalb der Behaltensfrist den Verlust der Steuervergünstigungen?

Der BFH ist unerbittlich: Der Wegfall der Steuerbefreiung tritt unabhängig davon ein, aus welchen Gründen das begünstigt erworbene Betriebsvermögen veräußert oder aufgegeben wurde.

Wichtig ist noch folgender Hinweis: Führen Erben eine freiberufliche Pra...

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