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Track 12 | Außergewöhnliche Belastungen: Heimkosten eines nicht pflegebedürftigen Ehegatten
Aufwendungen eines nicht pflegebedürftigen Steuerpflichtigen, der mit seinem pflegebedürftigen Ehegatten in ein Wohnstift übersiedelt, sind nicht als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer abziehbar. Dies hat der BFH entschieden.
Wer aus Altersgründen in ein Heim zieht, kann seine Mehrkosten nicht steuermindernd geltend machen. Ein Abzug der Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen ist nur möglich, wenn der Umzug in einen Wohnstift oder ein Pflegeheim aus Krankheitsgründen erfolgt. Jetzt kommt es bei älteren Paaren aber häufig vor: Der eine Partner ist pflegebedürftig, der andere aber noch rüstig. Wie sieht es in diesen Fällen aus, wenn beide ins Heim übersiedeln und dort gemeinsam ein Appartement nutzen? Kann der nicht pflegebedürftige Partner seine Mehraufwendungen dann ebenfalls als außergewöhnliche Belastungen absetzen?
Der BFH hat das in einem aktuellen Urteil leider verneint. Zwar sei verständlich, dass sich die Ehefrau im Streitfall entschieden habe, mit ihrem Ehemann in einen Wohnstift überzusiedeln. Sittlich verpflichtet sei sie hierzu jedoch nicht gewesen. Nach Auffassung des BFH erwartet die Gesellschaft nicht...