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Pflichtteilsverzicht der Abkömmlinge – Muster
Pflichtteilsverzicht der Abkömmlinge
Der Pflichtteilsverzicht der Abkömmlinge wird oftmals von Familien mit mehreren Kindern, insbesondere Abkömmlinge aus einer früheren Ehe, gewählt, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Ohne Verzicht der Abkömmlinge ist es diesen möglich den Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil sowie evtl. Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend zu machen, was weitere Streitigkeiten nach sich ziehen kann, etwa wenn es um die damit in Zusammenhang stehende Frage der Bewertung des Nachlasses geht. Zudem kann die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen dazu führen, dass der Erbe mangels ausreichender Barmittel zum Nachlass gehörenden Grundbesitz zu einem minderwertigen Preis veräußern muss, um die Ansprüche erfüllen zu können. Möchten Eltern bzw. der testierende Elternteil den Streit zwischen ihren Kindern vermeiden, empfiehlt sich der Abschluss eines Pflichtteilsverzichtsvertrags. Möchten die Abkömmlinge diesen nicht unentgeltlich abgeben, kann der Verzicht auf das gesetzliche Pflichtteilsrecht die Gegenleistung für eine lebzeitige Schenkung darstellen.
Mehr zum Erbfall sowie weiterführende Informationen im infoCenter.
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