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Pflichtteilsverzicht der Abkömmlinge – Muster
Pflichtteilsverzicht der Abkömmlinge
Der Pflichtteilsverzicht der Abkömmlinge wird oftmals von Familien mit mehreren Kindern, insbesondere wenn Abkömmlingen aus einer früheren Ehe vorhanden sind, gewählt, um Erbstreitigkeiten zwischen den Kindern zu vermeiden. Ferner kann ein Pflichtteilsverzicht bei einer Unternehmensnachfolgeplanung sinnvoll sein, wenn nur eines der Kinder als Nachfolger für den Betrieb bestimmt werden soll. Um zu verhindern, dass die übrigen Geschwister die Fortführung und Liquidität des Unternehmens durch die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen gefährden, sollte die Nachfolgegestaltung durch entsprechende Pflichtteilsverzichte abgesichert werden. Möchten die Abkömmlinge diesen nicht unentgeltlich abgeben, kann der Verzicht auf das gesetzliche Pflichtteilsrecht die Gegenleistung für eine lebzeitige Schenkung darstellen. Anders als der Erbverzicht lässt der Pflichtteilsverzicht die gesetzliche Erbfolge unberührt, d.h. der Verzichtende bleibt weiterhin gesetzlicher Erbe. Im Verzicht allein liegt also noch keine Enterbung. Diese muss zusätzlich durch eine entsprechende letztwillige Verfügung erfolgen.
Mehr zum Erbfall sowie weiterführende Informatio...