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Neue Strategien der Pflichtteilsvermeidung durch die EuErbVO
Der Wandel des internationalen Rechts und die Folgen für die Nachlassplanung
[i]Jensen/Burandt, NWB 42/2012 S. 3380 und NWB 27/2012 S. 2237Durch die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) haben sich die EU-Staaten für den Weg einer Vereinheitlichung des erbrechtlichen Kollisionsrechts entschieden und gleichzeitig den Erhalt der einzelstaatlichen Erbrechte bekräftigt. Ab dem gelangt die EuErbVO zur Anwendung und knüpft die Frage des anzuwendenden Rechts bei globalen Nachlässen an das Kriterium des letzten gewöhnlichen [i]infoCenter „Erbfall“ NWB BAAAB-03394Aufenthalts des Erblassers an. Mit diesem Paradigmenwechsel als Abkehr von dem generellen Staatsangehörigkeitsprinzip sieht sich der europäische Gesetzgeber der erhöhten Anforderung an die Rechtspflege durch die steigende Mobilität gewachsen. Für die Praxis der vorausschauenden Nachfolgeplanung bedeutet diese rechtliche „Aufwertung“ des letzten gewöhnlichen Aufenthalts eines Erblassers eine neuerliche Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten der Pflichtteilsreduktion durch die Einbindung internationalen Rechts.
Zum Thema sind in der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) aufrufbar:
Muster: „Pflichtteilsverzicht der Abkömmlinge“ NWB NAAAD-44283
Muster: „Erb- und Pflichtteilsverzicht“ NWB XAAAB-19796
Eine Kurzfassung dieses Beitr...