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Besteuerung des Verzichts auf einen künftigen Pflichtteilsanspruch
Analyse der aktuellen und bisherigen BFH-Rechtsprechung
Nach dem NWB GAAAE-42778 ist die Abfindung, die ein künftiger gesetzlicher Erbe an einen anderen Erben für den Verzicht auf einen künftigen Pflichtteilsanspruch zahlt (§ 311b Abs. 5 BGB – früher § 312 Abs. 2 BGB), eine freigebige Zuwendung des künftigen gesetzlichen Erben an den anderen und kann nicht als „fiktive freigebige Zuwendung des künftigen Erblassers an diesen“ besteuert werden. Diese Entscheidung spiegelt aktuell Fragen und Folgefragen im Zusammenhang mit einem Verzicht auf derartige Ansprüche wider. Der nachfolgende Beitrag analysiert das aktuelle BFH-Urteil, geht auf die bisherige Rechtsprechung ein, bietet anhand praktischer Beispielsfälle klare Einstufungen der zu differenzierenden Fallgruppen und positioniert sich dabei auch zur – m. E. bisher nicht präzise geklärten – Frage, wer jeweils Steuerschuldner ist. Im Fokus stehen hierbei insbesondere die Regelungen für Zuwendungen i. S. d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 5 ErbStG.
I. Exkurs
Der Verzicht auf eine zukünftig einmal entstehende Forderung stellt im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen in Geld bewertbaren Vermögenswert dar, sondern verkörpert allenfalls eine bloße Erwerbschance, die als solche nicht geeignet ist,...