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Lohnsteuer: Entschädigung für Ausfall der privaten Nutzung eines Dienstwagens als Arbeitslohn
Es liegt kein Arbeitslohn vor, wenn ein Arbeitgeber gegenüber seinem Arbeitnehmer einen zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch tilgt, der aufgrund schuldhaften Verhaltens des Arbeitgebers im privaten Bereich des Arbeitnehmers entstanden ist . Etwas anderes gilt aber laut rechtskräftigem wenn das Arbeitsgericht einen Arbeitgeber neben der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Entschädigung für die Entziehung des Dienstwagens zu zahlen. Diese Entschädigung ist dann steuerlich genauso zu behandeln wie die ursprünglich vereinbarte steuerpflichtige private Nutzungsbesteuerung, urteilte das FG.
In dem Urteilsfall [i]Kündigung des AN und Rückgabe des Dienst-wagenswurde einem als Logistik-Leiter beschäftigten Arbeitnehmer gekündigt. Gleic...