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FG Thüringen 17.09.2009 2 K 180/07, BBK 10/2010 S. 451

Lohnsteuer: Abgrenzung von Geld- und Sachzuwendungen

Geldzuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer unterliegen grundsätzlich in voller Höhe sowohl der Lohnsteuer als auch der Sozialversicherungspflicht. Sachzuwendungen hingegen bleiben bis zu einem Bruttowert von insgesamt 44 € pro Monat im Allgemeinen steuer- und sozialversicherungsfrei . Nach einem rechtskräftigen liegt selbst dann eine Geldzuwendung vor, wenn der Arbeitnehmer zunächst ein [i]Kauf eines Wirtschaftsguts und ErstattungWirtschaftsgut auf Rechnung des Arbeitgebers erwirbt und der Arbeitnehmer dann einen Großteil des Kaufpreises für das Wirtschaftsgut von seinem Arbeitgeber erstattet bekommt.

Im [i]Sachverhalt im UrteilUrteilsfall gewährte eine Klinik ihrem Arbeitnehmer eine Jubiläumszuwendung, indem der Arbeitnehmer ein Fernsehgerät erwarb, dessen Pre...

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